Politik zur Umsetzung der Informationspflicht über Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf negative Auswirkungen auf das Klima und andere negative Auswirkungen auf die Umwelt

5/11/2025
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1. Präambel

BITSTACK SAS mit Sitz in Pepiniere Michel Caucik 100 Impasse des Houillères - Le Pontet, 13590 Meyreuil (Frankreich), eingetragen im Handelsregister Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 („BITSTACK“) und seit dem 30. Juni 2025 bei der französischen Finanzmarktaufsicht („AMF“) als Dienstleister für Crypto-Assets („CASP“ für Crypto-Asset Service Provider) gemäß Artikel 62 der Verordnung 2023/1114 vom 31. Mai 2023 auf den Märkten für Krypto-Assets („ MiCA“) unter der Nummer A2025-003 für die Erbringung der folgenden Dienstleistungen registriert:

Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) a) MiCA), entweder „die Verwahrung oder Kontrolle von Krypto-Assets im Namen von Kunden oder die Mittel des Zugangs zu diesen Krypto-Assets, gegebenenfalls in Form von privaten kryptografischen Schlüsseln“.

Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds: (Artikel 3 (16) cb) MiCA), entweder „die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die das Zusammentreffen mehrerer Käufer- und Verkäuferinteressen Dritter an Krypto-Assets innerhalb des Systems und in Übereinstimmung mit seinen Regeln in einer Weise zusammenführen oder erleichtern, die zu einem Vertrag führt, oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets“.

Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets: (Artikel 3 (16) d) MiCA), dh "der Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Krypto-Assets gegen Fonds unter Verwendung von Eigenkapital".

Auftragsausführung für Krypto-Assets für Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA), entweder „den Abschluss von Vereinbarungen im Namen von Kunden, einen oder mehrere Krypto-Assets zu kaufen oder zu verkaufen, oder die Zeichnung eines oder mehrerer Krypto-Assets im Namen von Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Krypto-Assets zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel“.

Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA) die „ Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen einer natürlichen oder juristischen Person von einer Adresse oder einem an die eine oder andere Person verteilten Konto“.

Die Richtlinie zur Umsetzung der Verpflichtung zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf negative Klimaauswirkungen und andere negative Umweltauswirkungen (die „Richtlinie“) soll sicherstellen, dass BITSTACK seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsindikatoren in Bezug auf negative Klimaauswirkungen und andere negative Umweltauswirkungen nachkommt.

Die Politik wird gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/422 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Präzisierung des Inhalts, der Zubereitungsmethoden und der Darstellung von Informationen über Nachhaltigkeitsindikatoren für negative Klimaauswirkungen und andere negative Umweltauswirkungen (die „Delegierte Verordnung“) festgelegt.

Die Richtlinie unterliegt der Verantwortung der Chief Compliance Officer und wird jährlich überprüft.

Im Folgenden werden in der Richtlinie die von BITSTACK als CASP erbrachten Dienstleistungen zusammen als „Dienstleistungen“ bezeichnet.

2. Einleitung

BITSTACK stellt seinen Kunden (die „Kunden“) verschiedene Informationen zu den über seine Website https://www.bitstack-app.com/ (die "Website") bereitgestellten Dienstleistungen zur Verfügung. Gemäß Artikel 66 (5) der MiCA stellt BITSTACK den Kunden über die Website Informationen zu den wichtigsten negativen Auswirkungen auf das Klima und andere negative Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus zur Verfügung, der zur Ausgabe jedes von BITSTACK im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen angebotenen Krypto-Assets verwendet wird (die „Informationen“).

3. Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen

Die Informationen werden auf der Website kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Informationen werden in Form einer herunterladbaren Datei zur Verfügung gestellt und auf eine Art und Weise präsentiert, die leicht lesbar ist, wobei Buchstaben von ausreichender Größe und ein Schreibstil verwendet werden, der das Verständnis erleichtert und den Vergleich der Informationen zu jedem Krypto-Asset, für das BITSTACK seine Dienstleistungen erbringt, erleichtert.

Das Datum der Veröffentlichung der Informationen und das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung sind auf der Website eindeutig angegeben.

Die Informationen werden in französischer und englischer Sprache auf der Website und in der App veröffentlicht.

4. Inhalt und Format der Bereitstellung der Informationen

Die Informationen werden auf der Website in dem in Artikel 5 der Delegierten Verordnung vorgesehenen Format veröffentlicht und in Anhang 1 der Richtlinie wiedergegeben.

Für den Fall, dass für ein bestimmtes Krypto-Asset der in der Tabelle in Anhang 1, Feld S.8 angegebene jährliche Energieverbrauch 500.000 Kilowattstunden überschreitet, werden die Informationen auch durch die Tabelle in Anhang 2 der Richtlinie gemäß Artikel 5 (2) der Delegierten Verordnung ergänzt.

Gegebenenfalls und auf Beschluss des Compliance-Direktors kann BITSTACK auf der Website Informationen zu einem oder mehreren der in Tabelle 4 des Anhangs der Delegierten Verordnung aufgeführten optionalen Indikatoren in dem dort angegebenen Format öffentlich zugänglich machen. Soweit solche Angaben gemacht werden, sind auch die entsprechenden Angaben zu den in dieser Tabelle vorgesehenen Quellen und Methoden zu machen.

Die Informationen enthalten außerdem die in Artikel 6 der Delegierten Verordnung genannten Elemente, einschließlich der Elemente in Bezug auf „Quellen und Methoden“.

5. Interne Verfahren für die Veröffentlichung und Überprüfung der Informationen

BITSTACK überprüft und aktualisiert die Informationen regelmäßig und mindestens einmal jährlich. Bei wesentlichen Änderungen werden die Informationen unverzüglich aktualisiert und die vorgenommenen Änderungen deutlich hervorgehoben.

Die Aktualisierung der Informationen erfolgt durch den Chief Compliance Officer.

Anhang 1 - Obligatorische Angaben zu den wichtigsten negativen Klimaauswirkungen und anderen negativen Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus

Anhang 2 - Ergänzende Angaben zu den wichtigsten negativen Klimaauswirkungen und anderen negativen Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus

Bitstack SAS, ein im Handels- und Unternehmensregister von Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 eingetragenes Unternehmen, das den Handelsnamen Bitstack führt, ist als Vertreter von Xpollens — einem von der ACPR zugelassenen E-Geld-Institut (CIB 16528 — RCS Nanterre Nr. 501586341, 110 Avenue de France 75013 Paris) — bei der Prudential Control and Resolution Authority („ACPR“) registriert.“) unter der Nummer 747088 und als Crypto-Asset Service Provider („PSCA“) bei der Autorité des Marchés Financiers („AMF“) als Austausch von Krypto-Assets gegen Gelder zugelassen, der Tausch von Cryptoassets für andere Kryptoassets, Ausführung von Aufträgen über Kryptoassets im Namen von Kunden, Verwahrung und Verwaltung von Kryptoassets im Namen von Kunden und Erbringung von Kryptoasset-Transferdiensten im Namen von Kunden unter der Nummer A2025-003, deren Hauptsitz sich in 100 Impasse des Houillères 13590 Meyreuil befindet.

Investitionen in digitale Vermögenswerte bergen das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Kapitals.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.