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1.1. BITSTACK SAS mit Sitz in Pepiniere Michel Caucik 100 Impasse des Houillères - Le Pontet, 13590 Meyreuil (Frankreich), eingetragen im Handelsregister Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 („BITSTACK“) und seit dem 30. Juni 2025 bei der Autorité des Marchés Financiers („AMF“) als Krypto-Asset-Dienstleister („CASP“ für EN: Crypto-Asset Service Provider) gemäß Artikel 59 der Verordnung 2023/1114 vom 31. Mai 2023 auf den Kryptoaktiva-Märkten („MiCA“) unter der Nummer A2025-003 für die Erbringung der folgenden Dienstleistungen zugelassen:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) a) MiCA), entweder „die Verwahrung oder Kontrolle von Krypto-Assets im Namen von Kunden oder die Mittel des Zugangs zu diesen Krypto-Assets, gegebenenfalls in Form von privaten kryptografischen Schlüsseln“.
- Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds: (Artikel 3 (16) cb) MiCA), entweder „die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die das Zusammentreffen mehrerer Käufer- und Verkäuferinteressen Dritter an Krypto-Assets innerhalb des Systems und in Übereinstimmung mit seinen Regeln in einer Weise zusammenführen oder erleichtern, die zu einem Vertrag führt, oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets“.
- Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets: (Artikel 3 (16) cd) MiCA), d. h. „der Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Krypto-Assets gegen Fonds unter Verwendung von Eigenkapital“.
- Auftragsausführung für Krypto-Assets für Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA), entweder „den Abschluss von Vereinbarungen im Namen von Kunden, einen oder mehrere Krypto-Assets zu kaufen oder zu verkaufen, oder die Zeichnung eines oder mehrerer Krypto-Assets im Namen von Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Krypto-Assets zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel“.
- Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA) die „ Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen einer natürlichen oder juristischen Person von einer Adresse oder einem an die eine oder andere Person verteilten Konto“.
1.2. Diese Richtlinie zur besseren Ausführung und Verwaltung von Aufträgen („Richtlinie“) wird von BITSTACK an die Kunden übermittelt, mit denen BITSTACK eine vertragliche Beziehung eingeht („Kunde(n)“).
1.3. Die Richtlinie berücksichtigt die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowährungen.
Die in diesem Abschnitt nicht definierten Wörter haben die in MiCA vorgesehene Bedeutung.
Allgemeiner Risikohinweis : Allgemeiner Risikohinweis auf der Website.
Kunde(n) : bezeichnet alle natürlichen und juristischen Personen, die mit BITSTACK in Geschäftsbeziehung treten.
CMF : Währungs- und Finanzcode.
Auftragnehmer : Eine jegliche Person oder Organisation, die sich bereit erklärt, Dienstleistungen im Rahmen eines von BITSTACK geschlossenen Vertrags zu erbringen.
Kosten : Die Provision oder Gebühr, die der Kunde für die Zwecke eines Trades zu zahlen hat.
Ausführungskriterien :Eine Methode, bei der die verschiedenen Ausführungsfaktoren relativ zueinander priorisiert werden, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen.
Mitarbeiter : Person, die unter der Aufsicht oder Kontrolle von BITSTACK arbeitet.
Ausführungsfaktor(en) : Alle Faktoren, die von BITSTACK berücksichtigt werden müssen, um das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erzielen.
Markteinflusspotenzial : Mögliche Auswirkungen einer Ausführung auf einem Markt.
Spezifische Anweisungen : Eine jegliche spezifische Anfrage eines Kunden in Bezug auf einen Auftrag über den Ort, den Kurs oder die Art der Ausführung.
Finanzinstrument(e) : Finanzinstrumente, die in Anhang 1 von Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente und in Artikel L. 211-1 des CMF aufgeführt sind.
Eigenmittel-Zwischenlage : Methode, bei der Transaktionen mit einem oder mehreren Crypto-Assets unter Verwendung des eigenen Kapitals durchgeführt werden.
Erfüllungsort(e) : Sämtliche Entitäten, einschließlich Handelsplattformen, auf denen Aufträge platziert oder zur Ausführung übermittelt werden.
Markt/Märkte : Alle Ausführungsorte, unabhängig davon, ob sie reguliert sind oder nicht.
Bestmögliche Ausführung : Alle in dieser Richtlinie aufgeführten Verpflichtungen, um das bestmögliche Ergebnis der Ausführungsfaktoren und Ausführungskriterien für die Kunden zu erzielen, wie in dieser Richtlinie beschrieben.
Auftrag/Aufträge : Anweisung eines Kunden, ein Krypto-Asset auf einem Markt zu kaufen oder zu verkaufen.
Limitierte Aufträge :Auftrag oder Aufträge eines Kunden, ein Krypto-Asset zu einem vom Kunden festgelegten Preis zu kaufen oder verkaufen.
Aufträge auf dem Markt : Auftrag oder Aufträge eines Kunden, ein Krypto-Asset zum Marktpreis zu kaufen oder verkaufen.
Personal : Alle Mitarbeiter und Auftragnehmer von BITSTACK.
Verhandlungsplattform : Erfüllungsort, an dem mehrere Käufer- und Verkäuferinteressen Dritter an Crypto-Assets in einer Weise interagieren können, die zu einem Vertrag führt, entweder durch den Austausch von Crypto-Assets gegen andere Crypto-Assets oder durch den Austausch von Crypto-Assets gegen gesetzliches Zahlungsmittel (im Sinne von Artikel L. 54-10-2, 4° CMF und im Sinne von Artikel 3, 1. 18) MiCA).
Datenschutzrichtlinien : Die Datenschutzrichtlinie ist auf der Website verfügbar.
Liquiditätspool(s) : Im dezentralen Finanzwesen Ausführungsorte, die einen Smart Contractnutzen, um Krypto-Assets zu binden und durch automatisierte Market-Making-Formeln Liquidität zu generieren.
Preis : Marktpreis für einen bestimmten Krypto-Aktivposten, der in gesetzlicher Währung oder in Einheiten von Krypto-Aktivposten ausgedrückt werden kann.
Durchführungsqualität : Angemessenheit der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das bestmögliche Ergebnis für die im Auftrag des Kunden erteilten Aufträge zu erzielen.
Abwicklung : Nachhandelsprozess, bei dem die Krypto-Assets im Austausch gegen andere Krypto-Assets oder gesetzliche Zahlungsmittel an einen Teil eines Trades übertragen werden.
Kundendienst : Mitarbeiter, die für den BITSTACK-Kundendienst tätig sind. Kunden können sich per E-Mail an den Kundendienst wenden: contact@bitstack-app.com
Dienstleistung(en) : Alle mit Crypto-Assets verbundenen Dienstleistungen, die von BITSTACK bereitgestellt werden.
Website : Bezeichnet die Website https://www.bitstack-app.com/ einschließlich aller Subdomains sowie die BITSTACK-App.
Größe des Auftrags (oder der Aufträge) : Menge oder Volumen von Krypto-Assets oder Fonds in gesetzlicher Währung, die ein Kunde kaufen oder verkaufen möchte.
Trade(s) :Akt des Abschlusses von Vereinbarungen zum Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Krypto-Assets.
Transaktion(en) : Abwicklung eines Trades, der mit einem oder mehreren Krypto-Assets verbunden ist.
Auftragübermittlung : Übermittlung eines Auftrags an einen Ausführungsort zur Ausführung.
Auftragsarten : Parameter, die bestimmen, wie ein Auftrag in einem Orderbuch platziert wird.
Allgemeine Bedingungen : Die zwischen BITSTACK und seinen Kunden vereinbarten Bedingungen.
3.1. Als CASP, die mit der Ausführung der Aufträge ihrer Kunden beauftragt ist, ist BITSTACK bestrebt, das beste Ergebnis zu erzielen und zu diesem Zweck eine wirksame Politik aufrechtzuerhalten, die den Anforderungen des geltenden Rechtsrahmens entspricht.
3.2. BITSTACK ist verpflichtet, bei der Ausführung seines Auftrags ehrlich, fair und professionell und im besten Interesse des Kunden zu handeln.
3.3. BITSTACK haftet gegenüber seinen Kunden nicht für andere als die im geltenden Rechtsrahmen festgelegten.
3.4. Die Kunden werden auf einer speziellen Seite der Website über die Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Assets informiert: Allgemeine Risikohinweise.
4.1. Im Rahmen dieser Richtlinie ist die bestmögliche Ausführung die aufsichtsrechtliche Verpflichtung von BITSTACK, basierend auf den Ausführungsfaktoren alle ausreichenden Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Ausführung von Aufträgen seiner Kunden das bestmögliche Ergebnis für sie zu erzielen.
4.2. Die Bedeutung der Ausführungsfaktoren hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören: Merkmale der erbrachten Dienstleistung, der Kunden und ihrer Aufträge und/oder der Ausführungsorte, an denen die Aufträge ausgeführt werden.
5.1. Diese Richtlinie gilt für alle BITSTACK-Kunden unabhängig von ihrem Kenntnisstand und ihrer Erfahrung in den Bereichen Finanzen und/oder Krypto-Assets und unabhängig von ihrem geografischen Standort.
5.2. Diese Richtlinie gilt für alle von BITSTACK erbrachten Dienstleistungen und nur für Krypto-Assets.
6.1. Bei der Erbringung der Dienstleistungen führt BITSTACK die Kundenaufträge systematisch durch Einlage von Eigenmitteln bei der Ausführung des Kundenauftrags aus.
6.2. Die Dienstleistungen zur Auftragsausführung werden über die Website erbracht. BITSTACK führt die Aufträge seiner Kunden an einem einzigen Ausführungsort und über ein Crypto-Asset-Portfolio aus, das den Transaktionen seiner Kunden gewidmet ist.
6.3. In der Praxis verfügt BITSTACK über ein Krypto-Asset-Portfolio bei BITSTAMP, das der Ausführung von Kundenaufträgen gewidmet ist: das „Settlement Wallet“. Beim Eingang eines Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines Crypto-Assets wird das betreffende Crypto-Asset im Settlement Wallet gesichert. Das Positionsregister von BITSTACK wird sofort aktualisiert und der Kunde wird über die Website von BITSTACK1 als Eigentümer des Krypto-Assets angegeben. Das Krypto-Asset wird dann innerhalb von maximal 24 Stunden auf die bei BITGO eröffneten Omnibus-Client-Wallets übertragen, die im Sinne von Artikel 75(9) der MiCA unterverwahrt werden. Krypto-Assets werden gemäß MiCA aufbewahrt und getrennt. Kunden können die Aufbewahrungsrichtlinie von BITSTACK auf der Website unter diesem Link einsehen: https://www.bitstack-app.com/documents-reglementaires-sommaire?c=EUR
6.4. Die Auftragsarten auf der Website sind eingeschränkt. Kunden können keinespezifische Anweisungen für die Ausführung eines Auftrags an BITSTACK senden.
7.1. Wenn BITSTACK einen Auftrag im Auftrag eines Kunden ausführt, wird das bestmögliche Ergebnis durch die Gesamtkosten bestimmt.
7.2. Die Gesamtkosten sind der Preis des Krypto-Aktivs zuzüglich der mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Kosten. Diese Kosten umfassen alle dem Kunden entstehenden Kosten, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen, einschließlich der Gebühren am Ausführungsort, der Clearing- und Abwicklungsgebühren und aller anderen Gebühren, die BITSTACK an Dritte entrichtet, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind.
7.3. BITSTACK erinnert seine Kunden daran, dass die Ausführung von Aufträgen immer über das eigene Konto erfolgt und dass BITSTACK Crypto-Assets nur über die Börse BITSTAMP (zugänglich unter: https://www.bitstamp.net/), wie in Anhang 1 angegeben, bezieht. Somit ist der Ausführungsort für alle Kunden und Auftragstypen immer derselbe.
7.4. In dem Maße, in dem BITSTACK Krypto-Assets gegen Fonds oder andere Krypto-Assets tauscht, verpflichtet es sich, einen Festpreis für die Krypto-Assets, die es tauschen möchte, oder eine Methode zur Bestimmung dieses Preises sowie alle anwendbaren Obergrenzen, die es für den zu tauschenden Betrag festlegt, zu veröffentlichen. Kunden können die BITSTACK-Preispolitik über diesen Link einsehen:
https://www.bitstack-app.com/documents-reglementaires-sommaire?c=EUR
7.5. BITSTACK führt die Aufträge seiner Kunden zu den Preisen aus, die zum Zeitpunkt des endgültigen Handelsauftrags angezeigt werden. Das Unternehmen informiert seine Kunden über die Bedingungen, zu denen ihre Bestellung als endgültig gilt.
8.1. BITSTACK bestimmt die Reihenfolge der relativen Bedeutung der verschiedenen in Artikel 7.1 aufgeführten Ausführungsfaktoren auf der Grundlage seiner Erfahrung und seines professionellen Urteilsvermögens unter Berücksichtigung der auf dem Markt verfügbaren Informationen und unter Berücksichtigung der folgenden Elemente:
(a) die Merkmale des Kunden,
(b) die Merkmale des Ordens,
(c) die Merkmale des Krypto-Assets, das von diesem Auftrag betroffen ist,
(d) alle weiteren Ausführungskriterien, die von BITSTACK als relevant erachtet werden.
8.2. BITSTACK berücksichtigt bei seiner Analyse die Besonderheiten des Marktes für Krypto-Assets. BITSTACK muss beispielsweise neben den Kriterien des Preises und der Ausführungsgeschwindigkeit, die offensichtlich wichtig sind, um die beste Ausführung zu beurteilen, auch die Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit und die Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung auf dem Markt für Kryptoaktiva berücksichtigen.
9.1. BITSTACK führt die Aufträge seiner Kunden der Reihe nach und unverzüglich aus, es sei denn,wenn die Art des Auftrags oder die Interessen des Kunden eine anderweitige Vorgehensweise erfordern.
9.2. Nach Annahme des Auftrags des Kunden wird sich Bitstack bemühen, diesen Auftrag in Übereinstimmung mit der Richtlinie auszuführen.
9.3. Bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen hält BITSTACK folgende Bedingungen ein: (a) BITSTACK stellt sicher, dass Kundenaufträge nach ihrer Ausführung genau zugewiesen und sofort auf dem Kundenkonto verbucht werden. (b) BITSTACK führt ähnliche Aufträge seiner Kunden nacheinander, schnell, fair und sorgfältig aus, es sei denn, die Merkmale des Auftrags oder die Marktbedingungen machen es unmöglich oder das Interesse des Kunden erfordert dies. (c) BITSTACK informiert seine Kunden über alle schwerwiegenden oder wesentlichen Schwierigkeiten, die die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags beeinträchtigen können, sobald es davon Kenntnis erlangt.
(d) BITSTACK informiert seine Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Schwierigkeiten, die für die korrekte Ausführung des Auftrags relevant sind, sobald es von einer solchen Schwierigkeit Kenntnis erlangt.
9.4. BITSTACK erfüllt die folgenden Bedingungen, die für die Einlage von Eigenmitteln spezifisch sind: Bei der Ausführung der Aufträge des Kunden führt BITSTACK den Auftrag auf dem Settlement Wallet zum Zeitpunkt des Auftragseingangs und zu dem vom Kunden angegebenen Preis aus.
9.5. BITSTACK wird die Informationen über die Aufträge des Kunden, die auf die Ausführung warten, nicht missbrauchen und den Missbrauch dieser Informationen durch seine Mitarbeiter verhindern.
10.1. BITSTACK wird die Aufträge der Kunden durch die Vermittlung von Eigenmitteln ausführen, indem siein Verbindung mit anderen Aufträgen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(a) Es ist unwahrscheinlich, dass die Aggregation von Aufträgen und Transaktionennachteilig für einen oder mehrere Kunden, deren Aufträge zusammengefasst wurden.
(b) Jeder Kunde, dessen Auftrag aggregiert wird, wird darüber informiert, dass sich die Aggregation in Bezug auf einen bestimmten Auftrag nachteilig auf ihn auswirken kann.
(c) Die aggregierten Aufträge und Transaktionen werden gleichmäßig verteilt.
10.2. Im Falle der Ausführung der Gesamtzahl der Aufträge wird jeder Auftrag vollständig zum Durchschnittspreis der ausgeführten Transaktion erfüllt. Im Falle einer teilweisen Ausführung bestimmen das Volumen und der Preis der Aufträge die Zuweisungen und die Abwicklung der teilweise ausgeführten Aufträge.
10.3. Wenn BITSTACK den Auftrag eines Kunden mit einer Transaktion für sich selbst aggregiert und der aggregierte Auftrag teilweise ausgeführt wird, weist BITSTACK die entsprechenden Transaktionen vorrangig dem Kunden und nicht BITSTACK zu.
10.4. Wenn BITSTACK jedoch nachweisen kann, dass es ohne diese Auftragsaggregation nicht in der Lage ist, den Auftrag seiner Kunden zu vorteilhaften Bedingungen auszuführen, kann BITSTACK die Aufträge proportional zuteilen.
10.5. Wenn BITSTACK feststellt, dass die Zuweisung einer Transaktion für eigene Rechnung, die in Kombination mit einem oder mehreren Aufträgen eines Kunden ausgeführt wird, eine Neuzuweisung erfordert, erfolgt diese nur, wenn sie fair und angemessen ist und nicht zu Lasten des Kunden geht.
11.1. BITSTACK hat den Erfüllungsort (BITSTAMP) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Richtlinie und den spezifischen Faktoren in Bezug auf folgende Punkte ausgewählt(ohne dass diese Liste erschöpfend ist):
- dem Volumen vorheriger Transaktionen,
- die auf öffentlichen Websites erzielten Ergebnisse, die auf die Ausführungsorte verweisen,
- die Möglichkeit, ein Konto für juristische Personen zu eröffnen,
- die reglementierte Natur des Erfüllungsortes,
- die Möglichkeit, Transaktionen in gesetzlicher Währung durchzuführen, - das Bestehen und die effektive Anwendung von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus („LCB-FT“) in Übereinstimmung mit dem französischen Rechtsrahmen,
- das Fehlen von Sanktionen, die von den Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union in Bezug auf LCB-FT gegen den Erfüllungsort verhängt wurden,
- die Kompatibilität der angebotenen API-Lösungen ("Application ProgrammingInterface") mit der BITSTACK-Infrastruktur,
- die Qualität der bereitgestellten Daten (Orderbuch, Transaktionshistorie, andere Marktdaten).
11.2. BITSTACK kann beschließen, den Auftrag des Kunden außerhalb einer Handelsplattform auszuführen und Liquidität an anderen Ausführungsorten zu suchen. Bei der Ausführung eines Auftrags außerhalb einer Handelsplattform weist BITSTACK den Kunden darauf hin, dass sein Auftrag außerhalb einer Handelsplattform ausgeführt werden kann und dass dies Risiken wie Gegenparteirisiken beinhalten kann. BITSTACK führt den Auftrag erst nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden aus, entweder in Form einer allgemeinen Vereinbarung oder unter bestimmten Transaktionen.
11.3. Die von BITSTACK ausgewählten Ausführungsorte sind in Anhang I aufgeführt und können von BITSTACK vorbehaltlich der Benachrichtigung der Kunden geändert werden. Bei Bedarf wird diese Richtlinie ebenfalls aktualisiert.
11.4. Für den Fall, dass BITSTACK mehrere Ausführungsplätze gemäß der Richtlinie einsetzt und die konkurrierenden Ausführungsplätze in der Lage sind, einen Auftrag in Bezug auf ein Krypto-Asset auszuführen, bewertet und vergleicht BITSTACK die Ergebnisse, die für die Kunden durch die Ausführung des Auftrags an jedem in der Richtlinie enthaltenen Ausführungsort erzielt würden, sofern sie in der Lage sind, diesen Auftrag auszuführen. In dieser Bewertung berücksichtigt BITSTACK die eigenen Provisionen und Kosten für die Ausführung des Auftrags an jedem der in Frage kommenden Ausführungsorte. Gegebenenfalls ermöglicht die Ausführung von Aufträgen BITSTACK, einen Bestand an Crypto-Assets aufzubauen, der den Kunden dann auf der Grundlage dieser besseren Ergebnisse angeboten wird.
12.1. BITSTACK erhält keine finanziellen oder nichtfinanziellen Anreize für die Weitergabevon einem Auftrag an einen anderen Krypto-Anbieter, einen dritten Dienstleister oder einen Ausführungsort.
13.1. BITSTACK veröffentlicht auf der Website das Volumen der mit seinen Kunden abgeschlossenen Transaktionen, wenn es für eigene Rechnung handelt.
13.2. BITSTACK listet auf der Website die ausgewählten Krypto-Assets auf, und für jeden dieser Assets, ob sie kontinuierlich notiert werden oder ob die Preise auf Anfrage des Kunden mitgeteilt werden.
13.3. BITSTACK veröffentlicht auf der Website den Preis der ausgewählten Krypto-Assets und gegebenenfalls deren Mengen, wenn die Preise davon abweichen, regelmäßig und kontinuierlich während der normalen Handelszeiten oder stellt diese Informationen auf Anfrage des Kunden zur Verfügung.
13.4. BITSTACK veröffentlicht auf der Website für jedes Krypto-Aktiv das durchschnittliche Transaktionsvolumen, das es während des Quartals getätigt hat. Diese Informationen müssen spätestens am Ende des zweiten Arbeitstags des folgenden Quartals veröffentlicht werden.
13.5. BITSTACK übermittelt seinen Kunden schnellstmöglich nach der Ausführung über einen dauerhaften Datenträger die folgenden Informationen:
- Tag und Uhrzeit des Trades,
- Art des Auftrags,
- die Information, dass sie den Auftrag des Kunden durch Einlage von Eigenmitteln ausgeführt hat,
- Identifizierung des Krypto-Assets,
- Richtung der Transaktion (Kauf oder Verkauf),
- das Volumen,
- den Einzelpreis,
- den Preis,
- den Gesamtpreis.
14.1. BITSTACK überprüft regelmäßig die Wirksamkeit seiner Auftragsausführungen und die Wirksamkeit derdiese Richtlinie zur Ermittlung und Behebung von Mängeln.
14.2. BITSTACK überwacht auch regelmäßig die Ausführungsorte, die es für die Ausführung von Aufträgen ausgewählt hat, um sicherzustellen, dass sie das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden liefern oder ob sie Änderungen an ihren Bestimmungen zur Ausführung von Aufträgen vornehmen müssen. Dafür prüft BITSTACK alle nach vernünftigem Ermessen zugänglichen potenziellen Informationen über einen potenziellen Erfüllungsort.
14.3. BITSTACK benachrichtigt seine Kunden über alle wesentlichen Änderungen der Bestimmungen zur Auftragsausführung oder dieser Richtlinie.
14.4. Für seine Bewertung analysiert BITSTACK die Strategien der ausgewählten Ausführungsorte, vergleicht die ausgeführten Transaktionen mit den Referenzpreisen des Marktes und bewertet die Kosten, um die Trades zu identifizieren, die nicht durchweg den besten Preis erzielt haben.
14.5. Gegebenenfalls ergreift BITSTACK Maßnahmen, um alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um für seine Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, einschließlich der Hinzufügung oder Entfernung eines ausgewählten Erfüllungsortes.
15.1. BITSTACK behält sich das Recht vor, seine Richtlinie zu überarbeiten und/oder zu ändern und Bestimmungen umzusetzen, wenn sie dies gemäß den vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für angemessen hält.
15.2. BITSTACK informiert seine Kunden über Änderungen dieser Richtlinie und der Bedingungen für die Ausführung von Aufträgen.
15.3. Wenn der Kunde weitere Informationen benötigt und/oder Fragen zu dieser Richtlinie hat,kann seine Anfrage und/oder Fragen an den BITSTACK-Kundendienst richten.
16.1. BITSTACK hat ein Governance-Regelwerk eingerichtet, um die Wirksamkeit der in der Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass diese Richtlinie und/oder die Vorkehrungen alle ausreichenden Maßnahmen enthalten, die BITSTACK ergreifen kann, um das bestmögliche Ergebnis für die Ausführung der Aufträge seiner Kunden zu erzielen.
16.2. Die Richtlinie wird jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen, die sich auf die Fähigkeit von BITSTACK auswirken, das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erzielen, überarbeitet. Bei einer wesentlichen Änderung prüft BITSTACK, ob es notwendig ist, auf Dritte zurückzugreifen, um seine Verpflichtungen in Bezug auf die Ausführungsqualität zu erfüllen.
16.3. Zu den Ereignissen, die sich in den meisten Fällen auf die Fähigkeit von BITSTACK auswirken können, das bestmögliche Ergebnis für die Ausführung der Aufträge seiner Kunden zu erzielen, kann BITSTACK folgende Faktoren berücksichtigen:
• die Existenz signifikanter Marktvorfälle,
• die wesentliche Änderung der Höhe der Kosten, die durch die Anbindung an eine Handelsplattform entstehen,
• die Entwicklung neuer wichtiger Durchführungsmodalitäten oder eine Änderung des Marktmodells einer bestehenden Handelsplattform, • die wesentliche Änderung bestehender Vorkehrungen, wie z. B. eine wesentliche Änderung der personellen oder technischen Ressourcen, auf die sich das Unternehmen stützt, um die bestmögliche Ausführung zu gewährleisten,
• die Existenz von Kundenbeschwerden, die auf eine wesentliche Funktionsstörung hinweisen.
16.4. Die Mitarbeiter von BITSTACK werden geschult, um sicherzustellen, dass es sich der Anforderungen bewusst ist und in der Lage ist, auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Richtlinie im besten Interesse der Kunden zu handeln. Die relevanten Unterstützungsfunktionen werden auch entsprechend geschult, um die kontinuierliche Überprüfung und die Ausführungsqualität zu unterstützen.
16.5. Diese Überprüfung wird durch ein zusammenfassendes Dokument formalisiert, in dem die im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigten Elemente aufgeführt sind. Dieses zusammenfassende Dokument wird von BITSTACK fünf Jahre lang aufbewahrt.
17.1. BITSTACK muss die vorherige Zustimmung seiner Kunden zu dieser Richtlinie einholen. Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Anwendung dieser Richtlinie zu.
BITSTAMP EUROPE S.A.
BITSTAMP ist als Digital Asset Service Provider bei der AMF unter der Nummer E2023-064 für die Erbringung folgender Dienstleistungen registriert:
• Verwahrung digitaler Assets
• Kauf / Verkauf von digitalen Assets gegen gesetzliches Zahlungsmittel
• Austausch von digitalen Assets gegen andere digitale Assets
• Betrieb eines Handelsplatzes für digitale Assets
BITSTAMP profitiert von der Übergangszeit nach Artikel 143 MiCA.
